Ihr kompetenter und zertifizierter Wartungsbetrieb
Sie haben eine vollbiologische Kläranlage die in der Lage ist, unsere Bäche, Flüsse, Seen und auch das Grundwasser vor weiterer Verschmutzung weitgehend zu schützen.
Kläranlagen können aber aus Abwasser nicht alle Schmutzstoffe entfernen oder abbauen. 100% Reinigungsleistung, sind nicht möglich, bzw. wirtschaftlich vertretbar. Die erlaubte Restverschmutzung ist aber so gering, dass Abbauleistungen von mehr als 90% erforderlich sind.
Diese hohe Anforderung kann ihre Kleinkläranlage nur erfüllen, wenn sie richtig betrieben und gewartet wird, denn die Kleinkläranlage arbeitet automatisch und wartungsarm, nicht aber wartungsfrei.
Diese Wartung übernehmen wir gerne für Sie im Rahmen eines Wartungsvertrages.

Warum wird eine Kleinkläranlage gewartet:
Genau so wie Ihr Auto von Zeit zu Zeit überprüft werden muss, um zu gewährleisten, dass es vernünftig funktioniert und außerdem (durch den TÜV) nicht die Sicherheit anderer gefährdet, so muss auch eine Kleinkläranlage von Zeit zu Zeit überprüft werden. Arbeitet eine Kleinkläranlagen nicht mehr korrekt, so wird dadurch in gewissem Maße die Umwelt geschädigt, weil ungenügend geklärtes Abwasser in den Untergrund versickert oder in einen Vorfluter gelangt.
Das bedeutet: Der Betreiber einer Kleinkläranlage muss einen Wartungsvertrag mit einem Fachkundigen abschließen.Der Betrieb und die Instandhaltung vollbiologischer Kleinkläranlagen hat entsprechend den Regelungen nach DIN 4261 Teil 4 und EN 12566 zu erfolgen. Darin steht unter anderem geschrieben, dass die Wartung grundsätzlich nicht vom Betreiber bzw. Eigentümer selbst, sondern über einen Wartungsvertrag von einer Fachfirma durchzuführen ist.
Die Nr. 1 in Hessen
Als erstes DWA zertifiziertes Unternehmen
in Hessen
für die Wartung von Kleinkläranlagen besitzen wir das Zertifikat bereits seit 2009 und sind im Jahr 2011 erfolgreich rezertifiziert wurden.
Gütesicherung der Wartung von Kleinkläranlagen durch die Zertifizierung unseres Wartungsunternehmen
Trotz der einheitlichen Vorgaben aus den Normen und den bauaufsichtlichen Zulassungen hat der starke Wettbewerb um Wartungsverträge zu unterschiedlichen Qualitätsstandards in der Betriebsführung von Kleinkläranlagen geführt. Um dem entgegen zu wirken, hat der DWA Landesverband Nord bereits vor mehr als vier Jahren das freiwillige System zur Gütesicherung der Kleinkläranlagen-Wartung entwickelt. Das mittlerweile vielfach erprobte Zertifizierungssystem wurde von anderen DWA Landesverbänden übernommen; in NRW wird dies seit 2007 angeboten.
Seit 2001 führt der DWA Landesverband Nordrhein-Westfalen regelmäßig Fachkundelehrgänge zur Wartung von Kleinkläranlagen durch. Mit der Zertifizierung von Fachfirmen für die Wartung von Kleinkläranlagen wird nun auch in NRW eine Organisation der Gütesicherung des nachhaltigen, ordnungsgemäßen Betriebes von Kleinkläranlagen eingeführt.
Grundsätzlich kann jedes, in der Kleinkläranlagen-Wartung tätige Unternehmen die Zertifizierung beim zuständigen DWA Landesverband beantragen. Nach einer ersten Überprüfung des Antrages besuchen unabhängige Experten sowie ein Vertreter der Zertifizierungsstelle das Antragstellende Unternehmen. Bei der Wartungsfirma werden dann die technische Mindestausstattung und die Fachkompetenz jedes in der Wartung verantwortlichen Mitarbeiters überprüft. Darüber hinaus werden Wartungsverträge und –protokolle stichprobenartig eingesehen. Die abschließende Prüfung konzentriert sich auf die Einhaltung der Anforderungen bei vor Ort durchgeführten Wartungen. Mit der Einhaltung aller Kriterien erhält das Wartungsunternehmen ein Zertifikat, das auf zwei Jahre ausgestellt ist.
Wartungsinhalt
Der generelle Umfang der Wartungsarbeiten an Kleinkläranlagen ist in der DIN 4261, Teil 4, explizit geregelt. Wir als geschultes, zertifiziertes Unternehmen können all diese Arbeiten besonders effizient ausführen, weil wir durch unsere Produkt und Herstellervielfalt ganz genau wissen, an welcher Stelle worauf zu achten ist und an welcher nichts übersehen werden darf. Zu unseren Aufgaben gehören im z.B.:
Allgemeine Wartungsarbeiten.
• Reinigungsarbeiten durchführen
• Überprüfen des baulichen Zustandes der Anlage (Korrosion bzw. Betonfraß, Zugänglichkeit)
• Funktionskontrolle der Anlagentechnik (je nach Anlagentyp)
• Schlammspiegelmessung (Regelung der Schlammabführintervalle)
• Auslesen des Betriebstagebuches der Steuerung mittels Tragbaren Computer
Für diese Arbeiten besteht eine detaillierte Checkliste, die Punkt für Punkt sauber abgearbeitet wird. Insgesamt benötigt unser geschultes Personal dafür lediglich ca. 30-45 Minuten.
Chemische und physikalische Untersuchungen.
Im Rahmen der normalen Wartung führen wir diverse Messungen durch, die ebenfalls sehr detailliert protokolliert werden. Zum Beispiel
• Ablaufkontrolle inkl. Temperatur-Messung vor Ort
• Kontrolle der absetzbaren Stoffe im gereinigtem Wasser
• pH-Wert-Messung vor Ort
• Probenentnahme z.B. zur CSB-Wert-Bestimmung oder BSB5-Wert-Bestimmung im Abwasserfachlabor
• Geruchsprüfung
• Farbprüfung des Abwassers
• Sichttiefe (Vor-Ort-Messung)
Die Ergebnisse all dieser Wartungsarbeiten werden vom Wartungspersonal ins Wartungsprotokoll eingetragen und Ihnen als Betreiber der Anlage mitgeteilt. Offiziell sind Sie dann dazu verpflichtet, die Werte an die entsprechende Behörde weiterzuleiten. 1A Wasser übernimmt die Aufgabe für Sie. Bei uns bekommen Sie keine Vor Ort ausgefüllten Zettel! Die angefertigten Protokolle werden digitalisiert und auf Wunsch direkt an die zuständige Behörde gesendet. Des weiteren versenden wir zeitgleich einen Ausdruck des Protokolls an den Betreiber.